FDP Oberallgäu diskutiert über Bürgergeld

Das neue Bürgergeld ist da! Doch was verändert sich im Vergleich zu Hartz IV? Und wo liegt der Unterschied zum Liberalen Bürgergeld oder gar zum Bedingungslosen Grundeinkommen? Diese Fragen diskutierte die Oberallgäuer FDP mit Ulrich Bode, Kommunalpolitiker und Buchautor „Sozial 4.0 statt Hartz IV“, sowie mit Karl-Heinz Blenk von der Initiative „Bedingungsloses Grundeinkommen Allgäu e.V.“.
Beide Referenten begrüßten generell die Verbesserungen, die sich durch die Einführungen des Bürgergelds zum 01.01.23 ergeben. So wurde der Fokus auf Qualifizierung und Weiterbildung sowie die Erhöhung der Zuverdienstgrenzen für ALG-II-Bezieher positiv hervorgehoben. Jedoch ging die Reform den Experten noch nicht weit genug - allerdings aus unterschiedlichen Gründen.
Bode, der sich in den 90er Jahren für das FDP-Konzept des sogenannten „Liberalen Bürgergelds“ begeisterte, vermisst den großen Wurf der Ampel-Koalition. „Es wäre die Möglichkeit gewesen, unser Grundeinkommen im Sinne einer negativen Einkommenssteuer zu reformieren und somit dem Sozialstaat ein wichtiges Update zu verpassen. Wir haben rund 130 Sozialleistungen in Deutschland. Eine automatische Ausbezahlung der Hilfen über eine gesammelte Stelle wie das Finanzamt wäre eine pragmatische und sinnvolle Lösung, um unnötige und teure Verwaltungsstrukturen zu minimieren“, so der FDP-Politiker.
Im Gegensatz dazu sieht Karl-Heinz Blenk die Lösung vieler gesellschaftlicher Probleme in der Einführung eines sogenannten „Bedingungslosen Grundeinkommens“ (BGE) . Dieses erhielten nicht nur die bedürftigen Mitbürger, sondern alle Einwohner. Die Höhe orientiere sich dabei am Anspruch, das man „davon in Bescheidenheit leben könne“, so Blenk. „Das BGE würde Freiheit von finanzieller Abhängigkeit für alle bringen und den Menschen, nicht die Wirtschaft, in den Mittelpunkt unserer Gesellschaft stellen“, so der Vorsitzende der Allgäuer BGE-Initiative.
Über die Frage der Finanzierbarkeit, sowie der Fairness des BGE gegenüber den Steuerzahlern verblieb erwartungsgemäß ein Dissens zwischen den beiden Experten. Einig waren sich beide aber in der Kritik an den Sanktionen, die beim Bürgergeld vom Arbeitsamt angeordnete werden können. „Die Debatte über das Sanktionssystem war verlogen und es geht sowieso seinem Ende zu. Von 1 Mio. Sanktionen 2018 sind aufgrund eines Urteils weniger als 200.000 übrig. Nur 3% der Bezieher sind überhaupt betroffen. Der Fokus sollte besser auf Motivation und Chancen etwa durch Weiterqualifikation gelegt werden“, so Bodes Meinung. Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte sich im Zuge der Verhandlungen um das Bürgergeld für die Beibehaltung des Sanktionssystems stark gemacht und durchgesetzt.